+++ Am 22.03.2018 haben wir eine Beschwerde auf Verdacht auf Untätigkeit des Landkreises im Fall unseres Widerspruchs vom 16.12.2017 gestellt +++ Wir haben auch den Bürgerbeauftragten informiert +++

Hier finden Sie alle Links zu den Dokumenten die Verkehrssituation in Gross Breesen betreffend:

• Schreiben an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, Abteilung Verkehr vom 22.03.2018
• Schreiben an den Bürgerbeauftragten vom 22.03.2018
• Kommentierung des Entwurfes des Landkreises
• Entwurf eines Schreibens an uns des Landkreises vom März 2018
• Anmahnen einer Antwort auf unser Schreiben vom 15.12.2018
• Eingangsbestätigung unseres Schreibens vom 08.01.2018
• Brief an den Bürgerbeauftragten des Landes MV und an den Landrat des Landkreises Rostock vom 16.12.2017
• Korrektur der Auswertung der Verkehrsmessung auf geltende Normen und Standards durch uns
• Auswertung der Verkehrsmessung durch den Landkreis, erhalten am 18.10.17
• Auswertung des Schreibens des Landkreises vom 29.09.2017
• Schreiben des Landkreises vom 29.09.2017 zur Auswertung der Verkehrmessung in der 32./33. Kalenderwoche
• Brief an den Bürgerbeauftragten vom 08.05.2017
• Brief des Bürgerbeauftragten vom 21.04.2017
• Kommentierte Antwort des Dr. Kraatz vom Landkreis Rostock vom 28.03.2017
• Brief an den Bürgerbeauftragten vom 12.02.2017
• Brief des Bürgerbeauftragten vom 07.02.2017
• Petition an den Kreistag vom 26.01.2017
• Richtigstellung zum Zeitungsartikel vom 25.01.2017
• Brief an den Landrat vom 09.01.2017
• Antwort des Bürgerbeauftragten vom 06.12.2016
• Schreiben des Bürgerbeauftragten vom 09.11.2016
• Schreiben an den Bürgerbeauftragten MV vom 07.11.2016
• Schreiben an den Landrat vom 07.11.2016
• Schreiben des Landrates vom 01.11.2016
• Schreiben an den Landrat vom 20.10.2016
• Schreiben an den stellvertretenden Landrat vom 04.05.2016
• Protokoll des Straßenbegehung vom 01.10.2015
• Schreiben des Landrates vom 08.09.2015
• Schreiben an den Landrat vom 31.07.2015
• Schreiben des Landrates vom 29.07.2015
• Schreiben des Amtes für Straßenbau und Verkehr vom 14.04.2015
• Schreiben an den Landrat vom 15.03.2015
• Brief an das Straßenbauamt vom 15.03.2015
• Schreiben des Amtes für Straßenbau und Verkehr vom 04.03.2015
• Schreiben an den Landrat vom 22.02.2015
• Brief an das Straßenbauamt vom 21.01.2015
• Brief an das Straßenbauamt vom 09.04.2014

Man sollte eigentlich davon ausgehen können, dass eine staatliche Behörde oder Amt, z.B. des zuständigen Landkreises, an dem Wohlergehen, dem Schutz und der Gesundheit seiner Bürger interessiert sein sollte und Hinweisen und Initiativen der Bürger, die diesem Schutz und Wohlergehen dienen, freudig zur Kenntnis nehmen und unterstützen sollten. Jedenfalls sieht das so die Landesverfassung Mecklenburg Vorpommerns in den Artikeln 5 (2) und 19(1) vor. Ganz anderes haben wir, die Einwohner Groß Breesens – einem Ortsteil der Gemeinde Zehna – es mit dem Amt für Straßenbau und Verkehr des Landkreises Rostock erlebt. Durch Groß Breesen führt der internationale Radwanderweg Berlin – Kopenhagen und bildet innerhalb des Ortes auch die Dorfstraße. Dieser Weg ist im Schnitt 3,50 bis 3,60 Meter breit mit einem Bankett von im Schnitt höchstens 60cm bis 80cm – diese geringe Breite teilen sich normaler Verkehr bis 2,50 Meter Breite, landwirtschaflicher Verkehr bis 3,50 Meter Breite, Radfahrer und -Wanderer des internationalen Radwanderweges Berlin-Kopenhagen, die Einwohner und Besucher Groß Breesens, die Touristen und Besucher des Bücherhotels und vor allem eine stetig steigende Zahl von Kindern in Groß Breesen, ein wachsender Teil von ihnen unter sechs Jahren, die bekanntlich den besonderen Schutz als Verkehrsteilnehmer der Gesellschaft bedürfen ( § 3 (2a) StVO ) - als auch mit mindestens drei unübersichtlichen und problematischen Streckenabschnitten, in denen es immer wieder zu problematischen bis gefährlichen Verkehrssituationen kommt, und in deren Folge schon einige Straßenbäume sowie ein Bushalteschild umgefahren wurden. Auch Bankett, Gräben und Gelände darüber hinaus werden immer wieder durch entsprechende heftige Ausweichmanöver stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Straßendecke wird in den Sommermonaten von einer Vielzahl von Reifenabriebspuren infolge von Not- und Gefahrenbremsungen verunstaltet.Einen straßenbegleitenden Bürgersteig gibt es nicht, da dafür gar nicht genügend Platz zur Verfügung stehen würde. Vor drei Jahren stellte daher das Amt Güstrow Land den Antrag, die innerörtliche Durchfahrtsgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen, um wenigsten etwas Abhilfe und Entspannung in diese Verkehrssituation zu bringen. Der Antrag wurde vom Amt für Straßenbau und Verkehr ohne Angabe von nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Daraufhin habe ich im Auftrag der Bürger Groß Breesens am 09.04.2014 ein Schreiben mit der Sicht der Problematik als betroffener Einwohner an das benannte Amt geschickt, ebenso am 21.01.15. Beide Schreiben blieben unbeantwortet. Auch alle weiteren Schreiben an den Landkreis wurden entweder gar nicht oder nicht fristgerecht oder erst nach Ermahnung beantwortet. Sowohl die Einwohner Groß Breesens, als auch die Betreiber des Bücherhotels Groß Breesens sowie der die anliegenden Felder bewirtschaftende Landwirt und die regelmäßigen Besucher Groß Breesens sind einhellig der Meinung, dass die Einführung einer 30km/h-Zone nach §45 (1c ) StVO wesentlich zur Entspannung der Situation beitragen würde. Das Amt ging nicht auf die Argumente der Bewohner ein, sondern verfuhr entweder nach dem Motto: „Was nicht sein darf, kann nicht sein!“ z.B. bei den technischen Straßenparametern und der Einsehbarkeit der Straße ( Siehe Schreiben vom 29.07.2015 des Landkreises Rostock ), oder sie wich in nichtssagende und inhaltslose Argumente aus ( Siehe Schreiben vom 04.03.2015 des Landkreises Rostock ), oder sie bediente sich unredlicher Tricksereien, in dem sie z.B. eine an sich löbliche Verkehrsmessung zu einem verkehrsberuhigten Zeitpunkt und obendrein in dem Scheitelpunkt der schärfsten Kurve von Groß Breesen, in der nicht einmal der hartgesottenste Raser schneller als 30 bis 40 km/h fahren würde, durchführte, um uns dann mit den alles andere als objektiven Daten zu überraschen ( Siehe Schreiben vom 29.07.2015 des Landkreises Rostock ). Desweiteren hielt sie diverse Zusagen nicht ein und verfuhr auch bei der zweiten Verkehrsmessung willkürlich und entgegen den Absprachen mit den Einwohnern vom 01.10.2015. Das Ergebnis der genannten Verkehsmessung wurde wiederum entgegen geltende Normen, Standards und Regeln dargestellt und interpretiert, möglicherweise, um sich als Straßenverkehrsbehörde in unredlicher Weise zu rechtfertigen.


Wir haben daraufhin Widerspruch am 16.12.2017 gemäß § 44 (1) VwVfG M-V gegen das Schreiben/ den Bescheid der StVB erhoben, auf welchen wir bis heute keine Antwort erhalten haben.

Infolge haben wir Beschwerde des Verdachtes auf Untätigkeit beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Abteilung Verkehr am 22.03.2018 eingereicht.

Hier die letzten Vorgänge:

• Schreiben an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, Abteilung Verkehr vom 22.03.2018
• Schreiben an den Bürgerbeauftragten vom 22.03.2018
• Kommentierung des Entwurfes des Landkreises
• Entwurf eines Schreibens an uns des Landkreises vom März 2018
• Anmahnen einer Antwort auf unser Schreiben vom 15.12.2018
• Eingangsbestätigung unseres Schreibens vom 08.01.2018
• Brief an den Bürgerbeauftragten des Landes MV und an den Landrat des Landkreises Rostock vom 16.12.2017


  


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  Letzte Aktualisierung:
  12.April 2018

  

  
  
  
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